Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anfragen, Beratungen, Objekt-Checks, Angebote, Planungsleistungen, Vermittlungs- und Koordinationsleistungen sowie Bau- und Sanierungsleistungen der:
MEDUZA UG (haftungsbeschränkt)
Kienberger Allee 4
12529 Schönefeld
Deutschland
Telefon: +49 30 585815930
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Vertreten durch:
Aleksander Kubiak
nachfolgend „MEDUZA, MEDUZA BAU, MEDUZA Sanierung“ genannt.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn MEDUZA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
MEDUZA bietet insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen an:
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Leistungsverzeichnis oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung zwischen MEDUZA und dem Kunden.
Angaben auf der Website, in Broschüren, Funnels, Anzeigen oder sonstigen Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern dienen der allgemeinen Information.
Der Kunde kann über die Website, eingebundene Funnel, Kontaktformulare, Telefon oder E-Mail eine Anfrage an MEDUZA übermitteln.
Die Übermittlung einer Anfrage stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn MEDUZA dem Kunden ein Angebot unterbreitet und der Kunde dieses Angebot annimmt oder wenn eine gesonderte schriftliche Vereinbarung geschlossen wird.
MEDUZA ist nicht verpflichtet, jede Anfrage anzunehmen oder ein Angebot abzugeben.
Sofern der Kunde einen kostenpflichtigen Objekt-Check oder eine kostenpflichtige Bestandsanalyse beauftragt, umfasst diese Leistung eine strukturierte Ersteinschätzung des Objekts und des möglichen Sanierungsvorhabens.
Der konkrete Umfang des Objekt-Checks ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Angebot.
Der Objekt-Check kann insbesondere beinhalten:
Der Objekt-Check ersetzt keine bauphysikalische Fachplanung, Energieberatung nach gesetzlichen Anforderungen, Statik, Schadstoffanalyse, Feuchtemessung, technische Detailplanung oder sonstige Fachgutachten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Fördermöglichkeiten werden im Rahmen des Objekt-Checks nur unverbindlich eingeschätzt. Eine verbindliche Förderzusage erfolgt ausschließlich durch die jeweils zuständige Förderstelle.
Angebote von MEDUZA sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
MEDUZA ist berechtigt, Angebote zeitlich zu befristen. Nach Ablauf der Angebotsfrist ist MEDUZA nicht mehr an das Angebot gebunden.
Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen, sofern sie von ihm beauftragt oder veranlasst wurden.
Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungen sind innerhalb der im Angebot oder in der Rechnung genannten Zahlungsfrist fällig.
MEDUZA kann bei kostenpflichtigen Objekt-Checks, Planungsleistungen oder Sanierungsleistungen angemessene Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen oder Teilzahlungen verlangen.
Bei größeren Bau- und Sanierungsvorhaben können Zahlungspläne vereinbart werden. Diese richten sich nach dem Projektumfang, dem Baufortschritt und der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
Sofern MEDUZA im Angebot ausdrücklich zusagt, dass die Kosten eines Objekt-Checks bei späterer Beauftragung einer Sanierungsleistung ganz oder teilweise verrechnet werden, gilt diese Verrechnung nur unter den im jeweiligen Angebot genannten Bedingungen.
Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Verrechnung.
Eine Verrechnung erfolgt nur mit tatsächlich beauftragten und von MEDUZA bestätigten Leistungen.
Der Kunde ist verpflichtet, MEDUZA alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
Dazu können insbesondere gehören:
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass MEDUZA und beauftragte Partner oder Fachbetriebe zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt erhalten.
Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die durch unvollständige, verspätete oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, trägt der Kunde, sofern er diese zu vertreten hat.
Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt, Lieferengpässe, Witterungseinflüsse, behördliche Verzögerungen, Krankheit, Streik, Materialmangel oder Verzögerungen durch Vorleistungen Dritter können zu einer angemessenen Verlängerung von Terminen und Fristen führen.
MEDUZA wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren, sobald diese erkennbar sind.
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs, sind diese gesondert zu vereinbaren.
Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden zusätzlich vergütet.
Das gilt insbesondere für:
MEDUZA wird den Kunden nach Möglichkeit vor Ausführung kostenpflichtiger Zusatzleistungen über die voraussichtlichen Mehrkosten informieren.
MEDUZA kann den Kunden auf mögliche Förderprogramme hinweisen oder bei der Vorbereitung von Unterlagen unterstützen.
Eine verbindliche Förderberatung, Energieberatung, Antragstellung oder technische Projektbestätigung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und durch entsprechend qualifizierte oder zugelassene Personen erfolgt.
MEDUZA übernimmt keine Garantie für:
Der Kunde ist dafür verantwortlich, Förderanträge rechtzeitig und vor Beginn der jeweiligen Maßnahme zu stellen, sofern dies für das jeweilige Förderprogramm erforderlich ist.
MEDUZA ist berechtigt, zur Erfüllung vertraglicher Leistungen geeignete Partnerunternehmen, Fachbetriebe, Nachunternehmer, Energieberater, Planer oder sonstige Dritte einzusetzen.
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung richtet sich nach dem jeweils geschlossenen Vertrag.
Sofern MEDUZA lediglich eine Vermittlungs- oder Koordinationsleistung erbringt, kommt der Ausführungsvertrag gegebenenfalls unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fachunternehmen zustande. Dies wird dem Kunden im Einzelfall kenntlich gemacht.
Soweit MEDUZA Werk- oder Bauleistungen erbringt, ist der Kunde nach Fertigstellung zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
Festgestellte Mängel sind im Abnahmeprotokoll zu dokumentieren.
Nimmt der Kunde die Leistung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist ab und nennt keine wesentlichen Mängel, kann die Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften als abgenommen gelten.
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, sofern im Einzelfall nichts anderes wirksam vereinbart wurde.
Der Kunde hat erkennbare Mängel MEDUZA möglichst unverzüglich mitzuteilen.
MEDUZA ist berechtigt, berechtigte Mängel im Wege der Nacherfüllung zu beseitigen.
Bei Unternehmern bleiben gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.
MEDUZA haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet MEDUZA nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
Verbrauchern kann bei bestimmten Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, insbesondere bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen, Fernabsatzverträgen oder Verbraucherbauverträgen.
Sofern ein Widerrufsrecht besteht, wird der Kunde gesondert über dieses Widerrufsrecht belehrt.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Widerrufsbelehrung.
Wichtig: Bei Verbraucherbauverträgen bestehen besondere gesetzliche Regelungen. Verbraucherbauverträge sind nach § 650i BGB Verträge über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. Für solche Verträge besteht nach § 650l BGB ein eigenes Widerrufsrecht. (Wolters Kluwer)
Gelieferte Materialien, Bauteile oder Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEDUZA, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig und im jeweiligen Vertragsverhältnis anwendbar ist.
Angebote, Konzepte, Berechnungen, Skizzen, Objekt-Check-Unterlagen, Planungsunterlagen, Texte, Bilder und sonstige Unterlagen von MEDUZA dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, veröffentlicht, weitergegeben oder für andere Projekte verwendet werden.
Der Kunde erhält nur die Nutzungsrechte, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich sind.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Diese Einschränkung gilt gegenüber Verbrauchern nur, soweit gesetzlich zulässig.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
MEDUZA ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von MEDUZA, soweit gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Mai 2026