65-Prozent-Regel fällt – was sich beim Heizen jetzt wirklich ändert

Jahrelang war die 65-Prozent-Regel eines der meistdiskutierten Themen für Hausbesitzer in Deutschland. Jetzt ist klar: Sie wird abgeschafft. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bringt mehr Freiheit beim Heizen – aber auch neue Fragen. Dieser Ratgeber erklärt, was sich konkret ändert, was weiter gilt und was Hausbesitzer jetzt tun sollten.

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Kaum ein Thema hat Hausbesitzer in den letzten Jahren so beschäftigt wie die 65-Prozent-Regel. Sie besagte, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen.

Für viele Eigentümer bedeutete das: Wärmepumpe, Fernwärme oder Hybridheizung – und das zu einem Zeitpunkt, an dem Kosten und Verfügbarkeit von Handwerkern eine große Belastung darstellten.

Nun ist die Entscheidung gefallen: Die 65-Prozent-Regel wird mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgeschafft. Die Bundesregierung hat die Eckpunkte am 24. Februar 2026 vorgestellt, der Kabinettsbeschluss folgte am 25. März 2026. Das Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Doch was bedeutet das konkret?

  • Darf ich jetzt wieder einfach eine Gasheizung einbauen?
  • Was ändert sich beim Heizungstausch?
  • Was ist die „Bio-Treppe" und was kommt ab 2029?
  • Lohnt sich eine Wärmepumpe überhaupt noch?

Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen – klar, aktuell und auf verlässlicher Grundlage.

Aktuelle Informationen zum GMG und zur Heizungsförderung: https://www.co2online.de/news/gebaeudemodernisierungsgesetz-2026/

Was war die 65-Prozent-Regel – und warum gab es so viel Wirbel?

Die 65-Prozent-Regel war Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie legte fest, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen muss.

In der Praxis bedeutete das: Klassische Gas- und Ölheizungen erfüllten diese Anforderung nicht alleine. Wer eine neue Heizung brauchte, musste entweder auf eine Wärmepumpe umsteigen, Fernwärme nutzen oder eine Hybridlösung einbauen – was häufig deutlich teurer ist.

Die Konsequenzen für Hausbesitzer:

  • Einschränkung der freien Heizungswahl
  • Höhere Investitionskosten bei vielen Umbauten
  • Große Verunsicherung besonders bei älteren Heizsystemen und ungeplanten Heizungsausfällen
  • Langer Planungsaufwand durch die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung

Die Regel war politisch von Anfang an stark umstritten und sorgte für eine der größten Debatten der jüngeren Wohnungspolitik in Deutschland.

„Viele Hausbesitzer haben jahrelang mit der Unsicherheit gelebt, nicht zu wissen, ob und welche Heizung sie sich leisten können oder dürfen. Das hat sinnvolle Sanierungsplanung oft blockiert."

Was ändert sich jetzt mit dem GMG?

Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird die 65-Prozent-Pflicht vollständig gestrichen. Konkret bedeutet das:

Freie Heizungswahl ab Inkrafttreten des GMG

Sobald das GMG in Kraft tritt – geplant vor dem 1. Juli 2026 – können Eigentümer beim Einbau einer neuen Heizung wieder frei zwischen allen verfügbaren Technologien wählen:

Heizungstyp Ab GMG erlaubt? Hinweis
Gasheizung ✅ Ja Ab 2029 schrittweise Bio-Treppe verpflichtend
Ölheizung ✅ Ja Ab 2029 schrittweise Bio-Treppe verpflichtend
Wärmepumpe ✅ Ja Weiterhin höchste Förderung (bis zu 70 %)
Fernwärme ✅ Ja Abhängig von lokaler Infrastruktur
Hybridheizung ✅ Ja Kombination aus fossil und erneuerbar möglich
Biomasse / Pellets ✅ Ja Weiterhin förderfähig über BEG

Keine Kopplung mehr an die kommunale Wärmeplanung

Bisher war der Zeitpunkt für die Anwendung der 65-Prozent-Regel an die kommunale Wärmeplanung geknüpft – in Städten über 100.000 Einwohnern wäre sie ab Juli 2026 verbindlich geworden. Diese Verknüpfung entfällt mit dem GMG vollständig.

Beratungspflicht beim Heizungstausch entfällt

Wer bisher eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen wollte, musste sich vorher verpflichtend beraten lassen. Auch diese Pflicht wird mit dem GMG gestrichen.

„Der Wegfall der 65-Prozent-Regel bedeutet mehr Planungsfreiheit für Hausbesitzer. Gleichzeitig sollte jede Heizungsentscheidung auf einer soliden Analyse des Gebäudes basieren – denn die langfristigen Betriebskosten sind entscheidend."

Was kommt ab 2029? Die Bio-Treppe einfach erklärt

Wer nach Inkrafttreten des GMG eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, unterliegt ab dem 1. Januar 2029 der sogenannten Bio-Treppe. Das bedeutet: Der Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen muss schrittweise steigen.

Ab Jahr Pflichtanteil CO₂-neutraler Brennstoffe Gilt für
2029 10 % Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
2033 20 % Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
2037 30 % Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen
2040 40 % Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen

Wichtig: Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach Inkrafttreten des GMG neu eingebaut werden. Bestehende, funktionierende Heizungen sind nicht betroffen.

Zusätzlich werden Energieversorger ab 2028 verpflichtet, ihren Brennstoffen einen steigenden Anteil an klimafreundlichen Alternativen beizumischen. Diese Lieferantenquote wird auf die individuelle Bio-Treppe des Eigentümers angerechnet.

Gasheizung oder Wärmepumpe – was lohnt sich jetzt noch?

Das ist die Frage, die viele Hausbesitzer nach dem Wegfall der 65-Prozent-Regel beschäftigt. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf das Gebäude an.

Für die Wärmepumpe spricht:

  • Weiterhin höchste Förderung: bis zu 70 % der Investitionskosten über KfW 458
  • Niedrige Betriebskosten bei gut gedämmtem Gebäude
  • Keine Bio-Treppe, keine steigenden Pflichtanteile
  • Wertsteigerung der Immobilie durch bessere Energieeffizienzklasse
  • Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffpreisen und CO₂-Preis

Für eine Gasheizung kann sprechen:

  • Niedrigere Anschaffungskosten
  • Schnelle Verfügbarkeit bei Heizungsausfall
  • Bekannte Technologie mit langer Lebensdauer
  • Sinnvoll in Übergangssituationen (z. B. kurzfristiger Ersatz vor geplanter Komplettsanierung)

Was langfristig zu bedenken ist:

Der CO₂-Preis steigt weiter. Ab 2026 liegt er zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Wer heute eine Gasheizung einbaut, wird durch steigende Betriebskosten und die Bio-Treppe langfristig mehr zahlen als zum Zeitpunkt des Einbaus.

„Die 65-Prozent-Regel fällt – aber die Energiepreise steigen weiter. Wer jetzt eine Heizungsentscheidung trifft, ohne den Gesamtzustand seines Gebäudes zu kennen, riskiert dauerhaft unnötige Kosten."

Genau hier setzt der MEDUZA Objekt-Check an. Er bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, welche Heizungslösung langfristig die wirtschaftlich sinnvollste ist.

Was gilt bis zum Inkrafttreten des GMG?

Bis das GMG offiziell in Kraft tritt, gilt das aktuelle GEG 2024 unverändert weiter. Das bedeutet konkret:

  • Die 65-Prozent-Regel gilt noch für alle Heizungen, die vor Inkrafttreten des GMG eingebaut werden
  • In Kommunen über 100.000 Einwohner würde die Regel ab Juli 2026 greifen, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt
  • Wer in den nächsten Wochen oder Monaten eine neue Heizung plant, sollte den genauen Zeitpunkt des GMG-Inkrafttretens beachten

Empfehlung: Vor jeder Heizungsentscheidung in diesem Übergangszeitraum ist eine professionelle Beratung besonders wichtig.

Der MEDUZA Objekt-Check verschafft Eigentümern Klarheit über den aktuellen Rechtsstand und die beste Lösung für ihr Gebäude.

Welche Förderungen gibt es weiterhin?

Die gute Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen – unabhängig vom GMG. Wer jetzt saniert oder eine neue Heizung einbaut, kann weiterhin erhebliche Zuschüsse erhalten.

Übersicht der wichtigsten Fördermöglichkeiten 2026:

Programm Maßnahme Förderhöhe
KfW 458 Wärmepumpe bis zu 70 % der Investitionskosten
BAFA BEG EM Dämmung, Fenster, Biomasse, Hybridheizung 15–35 % der förderfähigen Kosten
KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 150.000 € Kredit + Tilgungszuschuss
iSFP-Bonus Sanierung nach individuellem Sanierungsfahrplan +5 % auf alle BEG-Förderungen

Offizielle Förderinformationen:

MEDUZA übernimmt die vollständige Förderberatung und den Antragsprozess – vom ersten Check bis zur Auszahlung.

Fazit: Mehr Freiheit – aber nicht weniger Planung

Der Wegfall der 65-Prozent-Regel ist eine echte Erleichterung für viele Hausbesitzer. Die freie Heizungswahl kehrt zurück, und jahrelange Unsicherheit wird aufgelöst.

Gleichzeitig bleiben die wesentlichen wirtschaftlichen Realitäten bestehen: Der CO₂-Preis steigt, die Bio-Treppe kommt ab 2029, und gut gedämmte Gebäude mit effizienten Heizungen haben langfristig niedrigere Betriebskosten.

Die beste Heizungsentscheidung ist die, die zum Gebäude passt – nicht die, die am schnellsten getroffen wird.

Der MEDUZA Objekt-Check liefert genau diese Grundlage: eine fundierte Bewertung des Gebäudes, klare Maßnahmenempfehlungen und alle passenden Fördermöglichkeiten – alles aus einer Hand.

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Häufig gestellte Fragen zur Förderung Sanierung

Hier findest Du alles Wichtige rund um Förderung Sanierung – kompakt und verständlich erklärt.
  • Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

    Bis zum offiziellen Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) – geplant vor dem 1. Juli 2026 – gilt das aktuelle GEG 2024 unverändert weiter, einschließlich der 65-Prozent-Regel. Sobald das GMG in Kraft tritt, wird diese Pflicht vollständig abgeschafft. Wer in diesem Übergangszeitraum eine Heizung einbauen möchte, sollte den aktuellen Gesetzesstand prüfen und sich professionell beraten lassen.

  • Darf ich jetzt wieder eine Gasheizung einbauen?

    Nach Inkrafttreten des GMG ja – ohne die bisher geltenden Einschränkungen der 65-Prozent-Regel. Eigentümer können dann frei zwischen Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridanlage oder Biomasse wählen. Wichtig: Ab 2029 gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen die sogenannte Bio-Treppe mit einem schrittweise steigenden Pflichtanteil an klimafreundlichen Brennstoffen.

  • Was ist die Bio-Treppe und was kostet sie Hausbesitzer?

    Die Bio-Treppe ist das neue Instrument, das die 65-Prozent-Regel ersetzt. Sie schreibt vor, dass Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen nutzen müssen. Dieser Anteil startet bei 10 Prozent und steigt bis 2040 auf 40 Prozent. Da Biogas und Bioöl in der Regel teurer sind als konventionelle fossile Brennstoffe, steigen damit langfristig auch die Betriebskosten von Gasheizungen. Eine genaue Kalkulation hängt von der Preisentwicklung der Brennstoffe ab.

  • Muss ich meine bestehende Heizung jetzt tauschen?

    Nein. Das GMG sieht keine Pflicht vor, eine funktionierende bestehende Heizung auszutauschen. Wer eine intakte Gas- oder Ölheizung betreibt, darf diese weiter nutzen. Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach dem Inkrafttreten des GMG neu eingebaut werden. Lediglich sehr alte Heizkessel mit einem Baujahr vor 1996 können unter Umständen von der bestehenden Altersstufenregelung betroffen sein.

MEDUZA Sanierungsteam

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