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Kaum ein Thema hat Hausbesitzer in den letzten Jahren so beschäftigt wie die 65-Prozent-Regel. Sie besagte, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen müssen.
Für viele Eigentümer bedeutete das: Wärmepumpe, Fernwärme oder Hybridheizung – und das zu einem Zeitpunkt, an dem Kosten und Verfügbarkeit von Handwerkern eine große Belastung darstellten.
Nun ist die Entscheidung gefallen: Die 65-Prozent-Regel wird mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgeschafft. Die Bundesregierung hat die Eckpunkte am 24. Februar 2026 vorgestellt, der Kabinettsbeschluss folgte am 25. März 2026. Das Gesetz soll vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Doch was bedeutet das konkret?
Dieser Ratgeber beantwortet diese Fragen – klar, aktuell und auf verlässlicher Grundlage.
Aktuelle Informationen zum GMG und zur Heizungsförderung: https://www.co2online.de/news/gebaeudemodernisierungsgesetz-2026/
Die 65-Prozent-Regel war Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und trat zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie legte fest, dass jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energiequellen oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen muss.
In der Praxis bedeutete das: Klassische Gas- und Ölheizungen erfüllten diese Anforderung nicht alleine. Wer eine neue Heizung brauchte, musste entweder auf eine Wärmepumpe umsteigen, Fernwärme nutzen oder eine Hybridlösung einbauen – was häufig deutlich teurer ist.
Die Konsequenzen für Hausbesitzer:
Die Regel war politisch von Anfang an stark umstritten und sorgte für eine der größten Debatten der jüngeren Wohnungspolitik in Deutschland.
„Viele Hausbesitzer haben jahrelang mit der Unsicherheit gelebt, nicht zu wissen, ob und welche Heizung sie sich leisten können oder dürfen. Das hat sinnvolle Sanierungsplanung oft blockiert."
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz wird die 65-Prozent-Pflicht vollständig gestrichen. Konkret bedeutet das:
Sobald das GMG in Kraft tritt – geplant vor dem 1. Juli 2026 – können Eigentümer beim Einbau einer neuen Heizung wieder frei zwischen allen verfügbaren Technologien wählen:
Bisher war der Zeitpunkt für die Anwendung der 65-Prozent-Regel an die kommunale Wärmeplanung geknüpft – in Städten über 100.000 Einwohnern wäre sie ab Juli 2026 verbindlich geworden. Diese Verknüpfung entfällt mit dem GMG vollständig.
Wer bisher eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen wollte, musste sich vorher verpflichtend beraten lassen. Auch diese Pflicht wird mit dem GMG gestrichen.
„Der Wegfall der 65-Prozent-Regel bedeutet mehr Planungsfreiheit für Hausbesitzer. Gleichzeitig sollte jede Heizungsentscheidung auf einer soliden Analyse des Gebäudes basieren – denn die langfristigen Betriebskosten sind entscheidend."
Wer nach Inkrafttreten des GMG eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, unterliegt ab dem 1. Januar 2029 der sogenannten Bio-Treppe. Das bedeutet: Der Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen muss schrittweise steigen.
Wichtig: Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach Inkrafttreten des GMG neu eingebaut werden. Bestehende, funktionierende Heizungen sind nicht betroffen.
Zusätzlich werden Energieversorger ab 2028 verpflichtet, ihren Brennstoffen einen steigenden Anteil an klimafreundlichen Alternativen beizumischen. Diese Lieferantenquote wird auf die individuelle Bio-Treppe des Eigentümers angerechnet.
Das ist die Frage, die viele Hausbesitzer nach dem Wegfall der 65-Prozent-Regel beschäftigt. Die ehrliche Antwort: Es kommt auf das Gebäude an.
Der CO₂-Preis steigt weiter. Ab 2026 liegt er zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne. Wer heute eine Gasheizung einbaut, wird durch steigende Betriebskosten und die Bio-Treppe langfristig mehr zahlen als zum Zeitpunkt des Einbaus.
„Die 65-Prozent-Regel fällt – aber die Energiepreise steigen weiter. Wer jetzt eine Heizungsentscheidung trifft, ohne den Gesamtzustand seines Gebäudes zu kennen, riskiert dauerhaft unnötige Kosten."
Genau hier setzt der MEDUZA Objekt-Check an. Er bewertet den energetischen Zustand des Gebäudes und zeigt, welche Heizungslösung langfristig die wirtschaftlich sinnvollste ist.
Bis das GMG offiziell in Kraft tritt, gilt das aktuelle GEG 2024 unverändert weiter. Das bedeutet konkret:
Empfehlung: Vor jeder Heizungsentscheidung in diesem Übergangszeitraum ist eine professionelle Beratung besonders wichtig.
Der MEDUZA Objekt-Check verschafft Eigentümern Klarheit über den aktuellen Rechtsstand und die beste Lösung für ihr Gebäude.
Die gute Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen – unabhängig vom GMG. Wer jetzt saniert oder eine neue Heizung einbaut, kann weiterhin erhebliche Zuschüsse erhalten.
Übersicht der wichtigsten Fördermöglichkeiten 2026:
Offizielle Förderinformationen:
MEDUZA übernimmt die vollständige Förderberatung und den Antragsprozess – vom ersten Check bis zur Auszahlung.
Der Wegfall der 65-Prozent-Regel ist eine echte Erleichterung für viele Hausbesitzer. Die freie Heizungswahl kehrt zurück, und jahrelange Unsicherheit wird aufgelöst.
Gleichzeitig bleiben die wesentlichen wirtschaftlichen Realitäten bestehen: Der CO₂-Preis steigt, die Bio-Treppe kommt ab 2029, und gut gedämmte Gebäude mit effizienten Heizungen haben langfristig niedrigere Betriebskosten.
Die beste Heizungsentscheidung ist die, die zum Gebäude passt – nicht die, die am schnellsten getroffen wird.
Der MEDUZA Objekt-Check liefert genau diese Grundlage: eine fundierte Bewertung des Gebäudes, klare Maßnahmenempfehlungen und alle passenden Fördermöglichkeiten – alles aus einer Hand.
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Bis zum offiziellen Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) – geplant vor dem 1. Juli 2026 – gilt das aktuelle GEG 2024 unverändert weiter, einschließlich der 65-Prozent-Regel. Sobald das GMG in Kraft tritt, wird diese Pflicht vollständig abgeschafft. Wer in diesem Übergangszeitraum eine Heizung einbauen möchte, sollte den aktuellen Gesetzesstand prüfen und sich professionell beraten lassen.
Nach Inkrafttreten des GMG ja – ohne die bisher geltenden Einschränkungen der 65-Prozent-Regel. Eigentümer können dann frei zwischen Gasheizung, Ölheizung, Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridanlage oder Biomasse wählen. Wichtig: Ab 2029 gilt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen die sogenannte Bio-Treppe mit einem schrittweise steigenden Pflichtanteil an klimafreundlichen Brennstoffen.
Die Bio-Treppe ist das neue Instrument, das die 65-Prozent-Regel ersetzt. Sie schreibt vor, dass Gas- und Ölheizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen wie Biomethan oder synthetischen Kraftstoffen nutzen müssen. Dieser Anteil startet bei 10 Prozent und steigt bis 2040 auf 40 Prozent. Da Biogas und Bioöl in der Regel teurer sind als konventionelle fossile Brennstoffe, steigen damit langfristig auch die Betriebskosten von Gasheizungen. Eine genaue Kalkulation hängt von der Preisentwicklung der Brennstoffe ab.
Nein. Das GMG sieht keine Pflicht vor, eine funktionierende bestehende Heizung auszutauschen. Wer eine intakte Gas- oder Ölheizung betreibt, darf diese weiter nutzen. Die Bio-Treppe gilt nur für Heizungen, die nach dem Inkrafttreten des GMG neu eingebaut werden. Lediglich sehr alte Heizkessel mit einem Baujahr vor 1996 können unter Umständen von der bestehenden Altersstufenregelung betroffen sein.