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Viele Hausbesitzer in Deutschland fragen sich gerade: Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz? Was ändert sich beim Heizen? Und was muss ich als Eigentümer jetzt konkret tun?
Die Verunsicherung ist verständlich. Seit Jahren sorgen Begriffe wie Gebäudeenergiegesetz, Heizungsgesetz oder 65-Prozent-Regel für Diskussionen. Nun kommt ein weiteres neues Gesetz – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).
Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat am 24. Februar 2026 die zentralen Eckpunkte dazu vorgestellt. Der Kabinettsbeschluss folgte am 25. März 2026. Das Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer?
Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen – klar, verständlich und auf dem aktuellen Stand.
Offizielle Informationen zum GMG: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/energiewende-im-gebaeudebereich.html
Das Gebäudemodernisierungsgesetz – kurz GMG – ist das Nachfolgegesetz des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in der öffentlichen Debatte häufig als „Heizungsgesetz" bezeichnet wurde.
Die neue Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, das GEG abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gesetz zu ersetzen.
Das GMG verfolgt drei zentrale Ziele:
Wichtig zu wissen: Bis das GMG offiziell in Kraft tritt, gilt weiterhin das bisherige GEG 2024 – einschließlich der 65-Prozent-Regel.
Mehr dazu auf der offiziellen Seite des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gebaeudeenergiegesetz.html
„Viele Hausbesitzer warten gerade ab, was das neue Gesetz bringt. Dabei ist eines klar: Der Zustand des eigenen Gebäudes bleibt der entscheidende Ausgangspunkt für jede Sanierungsentscheidung."
Die bisher viel diskutierte Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird mit dem GMG gestrichen.
Das bedeutet: Wer eine neue Heizung einbaut, ist nicht mehr verpflichtet, eine Wärmepumpe oder ein anderes System mit erneuerbarem Energieanteil zu wählen.
Eigentümer dürfen künftig wieder frei entscheiden, welche Heizung sie einbauen – Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung, Hybridheizung, Fernwärme oder Biomasse.
Einschränkung: Ab 2029 gilt die sogenannte Bio-Treppe. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen dann schrittweise einen wachsenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen nutzen.
Quelle: Eckpunktepapier der Bundesregierung zum GMG, 24.02.2026
Eine bestehende, funktionsfähige Heizung muss nicht ausgetauscht werden. Das GMG sieht keine Zwangsaustauschpflichten für laufende Anlagen vor.
„Das neue Gesetz bringt mehr Wahlfreiheit für Eigentümer. Gleichzeitig steigen langfristig die Kosten für fossile Energien – wer jetzt vorausschauend plant, spart in den kommenden Jahren erheblich."
Trotz der Vereinfachungen durch das GMG bestehen weiterhin verschiedene gesetzliche Anforderungen an Gebäude. Gerade beim Kauf eines älteren Hauses oder bei einem Eigentümerwechsel können diese relevant werden.
Typische Anforderungen, die weiterhin gelten:
Mehr Informationen zu gesetzlichen Anforderungen: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/
Der MEDUZA Objekt-Check hilft dabei, den genauen Status des eigenen Hauses zu ermitteln – bevor Kosten entstehen.
Unabhängig vom GMG lohnt sich energetische Modernisierung oft wirtschaftlich. Gerade ältere Häuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren verlieren erhebliche Mengen Wärme über schlecht gedämmte Bauteile.
Typische Wärmeverluste im Überblick:
„Wer jetzt in die Gebäudehülle investiert, senkt dauerhaft die Heizkosten – unabhängig davon, welche Heizung er betreibt. Das ist die solideste Antwort auf steigende Energiepreise."
Der MEDUZA Objekt-Check zeigt, wo bei einem Gebäude der größte Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen.
Eine wichtige Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen.
Das bedeutet: Wer jetzt saniert oder eine neue Heizung einbaut, kann weiterhin erhebliche Zuschüsse erhalten.
Wichtige Förderprogramme im Überblick:
Offizielle Förderinformationen:
MEDUZA übernimmt für Eigentümer die Förderberatung und den kompletten Antragsprozess – von der Analyse bis zur Auszahlung.
Das GMG bringt Erleichterungen – aber keine Planungssicherheit auf Dauer. Die CO₂-Preise steigen jedes Jahr weiter. Ab 2026 gilt ein CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne – Heizen mit Gas und Öl wird teurer.
Wer jetzt handelt, profitiert von:
„Die Frage ist nicht mehr ob saniert werden sollte – sondern wie sinnvoll, wie gefördert und in welcher Reihenfolge. Genau das klären wir beim MEDUZA Objekt-Check."
Der MEDUZA Objekt-Check analysiert den energetischen Zustand des Gebäudes, zeigt mögliche Maßnahmen und identifiziert alle verfügbaren Förderungen – als solide Grundlage für jede Entscheidung.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bringt mehr Freiheit für Hausbesitzer: Die 65-Prozent-Pflicht fällt, Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt möglich, und bestehende Anlagen müssen nicht getauscht werden.
Gleichzeitig steigen die Kosten für fossiles Heizen durch den CO₂-Preis langfristig an. Die Förderungen für energetische Sanierungen sind aktuell noch gut und sollten genutzt werden.
Wer jetzt den Zustand seines Hauses professionell analysieren lässt, trifft bessere Entscheidungen – und vermeidet unnötige Kosten.
Der MEDUZA Objekt-Check liefert genau diese Grundlage: eine klare Bewertung des Gebäudes, mögliche Maßnahmen und alle passenden Fördermöglichkeiten – alles aus einer Hand.
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war das bisherige Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude – bekannt geworden als „Heizungsgesetz". Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt das GEG und setzt auf weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und flexiblere Regelungen für Eigentümer. Inhaltlich dreht es sich nicht mehr nur um Heizungen, sondern um die gesamte Modernisierung von Gebäuden.
Nein. Das GMG sieht keine Pflicht vor, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Wer eine neue Heizung einbaut, kann ab Inkrafttreten des GMG wieder frei zwischen Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse wählen. Erst ab 2029 müssen neu eingebaute fossile Heizungen einen wachsenden Anteil an Biogas oder Bioöl nutzen.
Bis zum offiziellen Inkrafttreten des GMG – voraussichtlich vor dem 1. Juli 2026 – gilt weiterhin das aktuelle GEG 2024, einschließlich der 65-Prozent-Regel. Sobald das GMG in Kraft tritt, wird diese Pflicht abgeschafft. Wer also in den nächsten Wochen eine Heizung plant, sollte den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens beachten.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen. Das bedeutet: BAFA-Förderungen für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch sowie KfW-Kredite für die Komplettsanierung sind weiterhin verfügbar. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt, erhält zusätzlich 5 Prozent Bonus auf alle BEG-Förderungen. MEDUZA übernimmt Beratung und Antragstellung.