Gebäudemodernisierungsgesetz 2026 – was sich für Hausbesitzer wirklich ändert

Das sogenannte „Heizungsgesetz" wird abgeschafft. Die Bundesregierung ersetzt das GEG durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Was das konkret bedeutet, welche Regeln ab 2026 gelten und was Hausbesitzer jetzt tun sollten – dieser Ratgeber erklärt es verständlich und ohne Fachchinesisch.

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Viele Hausbesitzer in Deutschland fragen sich gerade: Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz? Was ändert sich beim Heizen? Und was muss ich als Eigentümer jetzt konkret tun?

Die Verunsicherung ist verständlich. Seit Jahren sorgen Begriffe wie Gebäudeenergiegesetz, Heizungsgesetz oder 65-Prozent-Regel für Diskussionen. Nun kommt ein weiteres neues Gesetz – das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG).

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat am 24. Februar 2026 die zentralen Eckpunkte dazu vorgestellt. Der Kabinettsbeschluss folgte am 25. März 2026. Das Gesetz soll noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.

Doch was bedeutet das konkret für Eigentümer?

  • Was wird aus der 65-Prozent-Regel?
  • Darf ich noch eine Gasheizung einbauen?
  • Welche Sanierungspflichten bleiben bestehen?
  • Und welche Förderungen sind weiter verfügbar?

Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen – klar, verständlich und auf dem aktuellen Stand.

Offizielle Informationen zum GMG: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/energiewende-im-gebaeudebereich.html

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz – kurz GMG – ist das Nachfolgegesetz des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das in der öffentlichen Debatte häufig als „Heizungsgesetz" bezeichnet wurde.

Die neue Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag vereinbart, das GEG abzuschaffen und durch ein technologieoffeneres, flexibleres und einfacheres Gesetz zu ersetzen.

Das GMG verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Vereinfachung der bisherigen Regelungen für Eigentümer und Handwerker
  • Mehr Technologieoffenheit beim Heizen – weniger starre Vorgaben
  • Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis zum 29. Mai 2026

Wichtig zu wissen: Bis das GMG offiziell in Kraft tritt, gilt weiterhin das bisherige GEG 2024 – einschließlich der 65-Prozent-Regel.

Mehr dazu auf der offiziellen Seite des Bundeswirtschaftsministeriums: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/gebaeudeenergiegesetz.html

„Viele Hausbesitzer warten gerade ab, was das neue Gesetz bringt. Dabei ist eines klar: Der Zustand des eigenen Gebäudes bleibt der entscheidende Ausgangspunkt für jede Sanierungsentscheidung."

Was ändert sich konkret – die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Die 65-Prozent-Regel fällt weg

Die bisher viel diskutierte Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wird mit dem GMG gestrichen.

Das bedeutet: Wer eine neue Heizung einbaut, ist nicht mehr verpflichtet, eine Wärmepumpe oder ein anderes System mit erneuerbarem Energieanteil zu wählen.

Gas- und Ölheizungen wieder uneingeschränkt erlaubt

Eigentümer dürfen künftig wieder frei entscheiden, welche Heizung sie einbauen – Wärmepumpe, Gasheizung, Ölheizung, Hybridheizung, Fernwärme oder Biomasse.

Einschränkung: Ab 2029 gilt die sogenannte Bio-Treppe. Neu eingebaute fossile Heizungen müssen dann schrittweise einen wachsenden Anteil an klimafreundlichen Brennstoffen nutzen.

Ab Jahr Pflichtanteil Biogas / Bioöl Hinweis
2029 10 % Gilt für neu eingebaute fossile Heizungen
2033 20 % Schrittweise Erhöhung
2037 30 % Schrittweise Erhöhung
2040 40 % Endgültige Stufe bis 2040

Quelle: Eckpunktepapier der Bundesregierung zum GMG, 24.02.2026

Funktionierende Heizungen müssen nicht getauscht werden

Eine bestehende, funktionsfähige Heizung muss nicht ausgetauscht werden. Das GMG sieht keine Zwangsaustauschpflichten für laufende Anlagen vor.

„Das neue Gesetz bringt mehr Wahlfreiheit für Eigentümer. Gleichzeitig steigen langfristig die Kosten für fossile Energien – wer jetzt vorausschauend plant, spart in den kommenden Jahren erheblich."

Was bleibt gleich – diese Pflichten gelten weiterhin

Trotz der Vereinfachungen durch das GMG bestehen weiterhin verschiedene gesetzliche Anforderungen an Gebäude. Gerade beim Kauf eines älteren Hauses oder bei einem Eigentümerwechsel können diese relevant werden.

Typische Anforderungen, die weiterhin gelten:

  • Dämmung von Heizungsleitungen und Armaturen (§ 47 GEG / künftig GMG)
  • Nachrüstpflicht für Wärmedämmung der obersten Geschossdecke
  • Mindestanforderungen beim Einbau neuer Bauteile (Fenster, Außenwände, Dach)
  • Anforderungen aus der EU-Gebäuderichtlinie EPBD, die bis Mai 2026 umgesetzt werden

Mehr Informationen zu gesetzlichen Anforderungen: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

Der MEDUZA Objekt-Check hilft dabei, den genauen Status des eigenen Hauses zu ermitteln – bevor Kosten entstehen.

Wärmeverluste im Bestand – wo Sanierung am meisten bringt

Unabhängig vom GMG lohnt sich energetische Modernisierung oft wirtschaftlich. Gerade ältere Häuser aus den 1960er- bis 1980er-Jahren verlieren erhebliche Mengen Wärme über schlecht gedämmte Bauteile.

Typische Wärmeverluste im Überblick:

Bauteil Typischer Wärmeverlust Mögliche Maßnahme
Dach / oberste Geschossdecke 20–30 % Dachdämmung
Außenwand 15–25 % Fassadendämmung
Fenster 10–15 % Fenstererneuerung
Kellerdecke 5–10 % Kellerdeckendämmung
Heizungsanlage (alt) 10–20 % Heizungsmodernisierung

„Wer jetzt in die Gebäudehülle investiert, senkt dauerhaft die Heizkosten – unabhängig davon, welche Heizung er betreibt. Das ist die solideste Antwort auf steigende Energiepreise."

Der MEDUZA Objekt-Check zeigt, wo bei einem Gebäude der größte Handlungsbedarf besteht und welche Maßnahmen sich wirtschaftlich lohnen.

Welche Förderungen bleiben 2026 verfügbar?

Eine wichtige Nachricht: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen.

Das bedeutet: Wer jetzt saniert oder eine neue Heizung einbaut, kann weiterhin erhebliche Zuschüsse erhalten.

Wichtige Förderprogramme im Überblick:

Programm Maßnahme Förderhöhe
BAFA BEG EM Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizung) 15–70 % der Kosten
KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 150.000 € Kredit + Tilgungszuschuss
KfW 458 Wärmepumpe bis zu 70 % Zuschuss
iSFP-Bonus Sanierung nach individuellem Sanierungsfahrplan + 5 % auf alle BEG-Förderungen

Offizielle Förderinformationen:

MEDUZA übernimmt für Eigentümer die Förderberatung und den kompletten Antragsprozess – von der Analyse bis zur Auszahlung.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt für eine Analyse ist

Das GMG bringt Erleichterungen – aber keine Planungssicherheit auf Dauer. Die CO₂-Preise steigen jedes Jahr weiter. Ab 2026 gilt ein CO₂-Preis von 65 Euro pro Tonne – Heizen mit Gas und Öl wird teurer.

Wer jetzt handelt, profitiert von:

  • Noch soliden BEG-Fördersätzen (mindestens bis 2029 gesichert)
  • Niedrigerem Energieverbrauch und dauerhaft sinkenden Heizkosten
  • Wertsteigerung der Immobilie durch bessere Energieeffizienzklasse
  • Planungssicherheit vor weiteren gesetzlichen Verschärfungen

„Die Frage ist nicht mehr ob saniert werden sollte – sondern wie sinnvoll, wie gefördert und in welcher Reihenfolge. Genau das klären wir beim MEDUZA Objekt-Check."

Der MEDUZA Objekt-Check analysiert den energetischen Zustand des Gebäudes, zeigt mögliche Maßnahmen und identifiziert alle verfügbaren Förderungen – als solide Grundlage für jede Entscheidung.

Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) bringt mehr Freiheit für Hausbesitzer: Die 65-Prozent-Pflicht fällt, Gas- und Ölheizungen sind wieder uneingeschränkt möglich, und bestehende Anlagen müssen nicht getauscht werden.

Gleichzeitig steigen die Kosten für fossiles Heizen durch den CO₂-Preis langfristig an. Die Förderungen für energetische Sanierungen sind aktuell noch gut und sollten genutzt werden.

Wer jetzt den Zustand seines Hauses professionell analysieren lässt, trifft bessere Entscheidungen – und vermeidet unnötige Kosten.

Der MEDUZA Objekt-Check liefert genau diese Grundlage: eine klare Bewertung des Gebäudes, mögliche Maßnahmen und alle passenden Fördermöglichkeiten – alles aus einer Hand.

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Häufig gestellte Fragen zur Förderung Sanierung

Hier findest Du alles Wichtige rund um Förderung Sanierung – kompakt und verständlich erklärt.
  • Was ist der Unterschied zwischen GMG und GEG?

    Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war das bisherige Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude – bekannt geworden als „Heizungsgesetz". Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ersetzt das GEG und setzt auf weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und flexiblere Regelungen für Eigentümer. Inhaltlich dreht es sich nicht mehr nur um Heizungen, sondern um die gesamte Modernisierung von Gebäuden.

  • Muss ich jetzt meine Heizung austauschen?

    Nein. Das GMG sieht keine Pflicht vor, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Wer eine neue Heizung einbaut, kann ab Inkrafttreten des GMG wieder frei zwischen Gas, Öl, Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse wählen. Erst ab 2029 müssen neu eingebaute fossile Heizungen einen wachsenden Anteil an Biogas oder Bioöl nutzen.

  • Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

    Bis zum offiziellen Inkrafttreten des GMG – voraussichtlich vor dem 1. Juli 2026 – gilt weiterhin das aktuelle GEG 2024, einschließlich der 65-Prozent-Regel. Sobald das GMG in Kraft tritt, wird diese Pflicht abgeschafft. Wer also in den nächsten Wochen eine Heizung plant, sollte den genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens beachten.

  • Welche Förderungen gibt es 2026 noch für Sanierungen?

    Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt laut aktuellem Stand bis mindestens 2029 bestehen. Das bedeutet: BAFA-Förderungen für Einzelmaßnahmen wie Dämmung, Fenster oder Heizungstausch sowie KfW-Kredite für die Komplettsanierung sind weiterhin verfügbar. Wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegt, erhält zusätzlich 5 Prozent Bonus auf alle BEG-Förderungen. MEDUZA übernimmt Beratung und Antragstellung.

MEDUZA Sanierungsteam

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